Dienstag, 02. Februar 2016

Kirchenwahl 2016

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Informationen zur Wahl

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Presbyterinnen und Presbyter. Diese leiten zusammen mit der Pfarrerin und dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegen-heiten der Gemeinde.

Sie können durch Ihre Wahl also aktiv mitbestimmen!

Wann kann gewählt werden?

14. Februar 2016

Metelen

Ev. Gemeindehaus von 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr

Ochtrup

Ev. Kirche von 11:15 Uhr bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr

Briefwahl

Briefwahl ist möglich. Die Wahlunterlagen können vom 24.1. bis 11.2. im Gemeindebüro abgeholt werden. Anträge auf Ausgabe von Briefwahlunterlagen können persönlich oder durch bevollmächtigte Personen mündlich oder schriftlich gestellt werden. Bevoll-mächtigte haben eine schriftliche Vollmacht nach-zuweisen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigtes Gemeindeglied ist, wer

  • am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • die Gemeindegliedschaft nicht bis zum Wahltage durch Kirchenaustritt verloren hat.

Wie wird abgestimmt?

Es gibt einen gemeinsamen Wahlbezirk für Ochtrup und Metelen, d.h. es gibt keine getrennte Liste nach Gemeindeteil. Von den zwölf Kandidaten werden zehn in das Presbyterium gewählt. Jeder Wähler/in hat maximal zehn Stimmen. Die zehn Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.