Schutzkonzept

Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Ochtrup – Metelen

Präambel

Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den uns anvertrauten Menschen wollen wir als evangelische Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen jede Form von sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen verhindern. Hierzu haben wir dieses Schutzkonzept entwickelt, das uns ermöglicht, sexualisierte Gewalt besser zu erkennen, sie ernst zu nehmen und angemessen zu handeln.

Zwischen allen Menschen, die mit der Kirchengemeinde zu tun haben, soll ein Vertrauensverhältnis entstehen, das für Grenzverletzungen sexualisierter Gewalt sensibilisiert, verbunden mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Dafür braucht es neben einer Kultur der Achtsamkeit auch eindeutige Normen und Regeln. Werden diese Regeln missachtet, wird die Evangelische Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen umgehend entsprechend dem Konzept und dem ihm angefügten Interventionsplan handeln.

Die Evangelische Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen duldet keine Form von sexualisierter Gewalt. Gewalt und missbräuchliche Machtausübung jeglicher Art sind untersagt. Auch Grenzverletzungen müssen wahrgenommen und unterbunden werden. Meldungen von sexualisierter Gewalt werden immer ernst genommen.

Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexuelle Nötigung, exhibitionistische Handlungen, sexueller Missbrauch von Kindern Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Vergewaltigungen etc. greifen darüber hinaus straf- und auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Hochladen, Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material sind strafbar. Auch das Zeigen anderer pornografischer Schriften oder Bilder ist untersagt.

Ein Handlungsleitfaden regelt verbindlich das Vorgehen für alle diese Fälle und auch in Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt. Dieser Interventionsleitfaden ist allen Mitarbeitenden bekannt und von ihnen zu beachten.

Leitbild der Ev. Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen

Die Ev. Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen versteht sich als lebensbegleitende Kirche, die die Botschaft von der Liebe Gottes in Jesus Christus zu den Menschen weiterträgt und ins Gespräch bringt. Mit vielen anderen sind wir in seinem Namen und Auftrag unterwegs in der Welt.

Wir sind aktiver Teil der Kommunen Ochtrup und Metelen und tragen zur Gestaltung eines guten Zusammenlebens in Gemeinwesen und Bürgerschaft bei.

Wir nehmen Not und Sorgen wahr, die Menschen in Ochtrup und Metelen beschäftigen und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten einschränken. Lösungen und Wege in eine gute, selbstbestimmte Zukunft suchen wir gemeinsam mit ihnen.

Als offene Kirche geben wir den vielfältigen Wegen Raum, den christlichen Glauben zu leben. Wir ermöglichen und unterstützen ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement.

Wir öffnen interessierten Menschen in Ochtrup und Metelen die Möglichkeit, in Gottesdiensten und Veranstaltungen den Alltag hinter sich zu lassen, um aufatmen und sich stärken lassen zu können.

Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen

Der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist von Respekt und Wertschätzung geprägt. Die Nähe und das Distanzempfinden des Gegenübers muss berücksichtigt und geachtet werden, was durch das Abstandsgebot festgelegt ist. Die professionelle Balance zwischen professioneller Zuwendung und klaren Grenzen ist stets zu wahren. Sexuelle Kontakte zu Schutzbefohlenen sind mit einem wertschätzenden Menschenbild, dem kirchlichen Schutzauftrag und den fachlichen Standards nicht vereinbar und daher verboten. Verstöße dagegen führen zu arbeits- und dienstrechtlichen Maßnahmen.

Führungszeugnisse, Selbstverpflichtung & Schulungen

Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden legen bei Beginn ihrer Tätigkeit und regelmäßig alle 5 Jahre auf Aufforderung ein erweitertes Führungszeugnis vor, das nicht älter als 3 Monate sein darf. Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden ab dem Alter von 14 Jahren ist entsprechend ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu prüfen, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. Zusätzlich bestätigen alle mittels einer zu unterzeichnenden Selbstverpflichtung die Beachtung und Einhaltung der Regeln für einen grenzachtenden Umgang und absolvieren eine Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt. Vergleichbare Schulungen anderer Träger werden als gleichwertig anerkannt.

Potential- & Risikoanalyse

Die Evangelische Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen führt regelmäßig – mindestens einmal in jeder Presbyteriumslegislaturperiode – eine Potenzial- und Risikoanalyse durch, um Strukturen, die sexualisierte Gewalt und übergriffiges Verhalten begünstigen können, zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen zu minimieren und zu beseitigen.

Vertrauenspersonen

Der Evangelische Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken benennt zwei Vertrauenspersonen, an die sich jede bzw. jeder bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt wenden kann. Diese Vertrauenspersonen haben die Funktion eines „Lotsen im System“; sie sind nicht für die Fallbearbeitung verantwortlich. Dies ist Aufgabe einer Fachberatungsstelle der Landeskirche.

Darüber hinaus gibt es eine zentrale Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen, die telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung informiert werden kann. Dies ist auch anonym möglich.

Vertrauenspersonen des Kirchenkreises:

Tobias Bendfeld
Psychologe, Leiter der Beratungsstellen der Diakonie WesT in Steinfurt und Gronau
Wasserstraße 32
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 8637-0
E-Mail: tobias.bendfeld@nulldiakonie-west.de

Pfarrerin Alexandra Hippchen
Koordination der ev. Notfallseelsorge im Münsterland
Wichernstraße 6
48147 Münster
Mobil: 0171 9838977
E-Mail: alexandra.hippchen@nullnotfallseelsorge-ekvw.de

Kontaktdaten der Meldestelle:

Fachstelle „Prävention und Intervention“ der Evangelischen Kirche von Westfalen Jelena Kracht

Telefon:0521 594-381

Mobil: 0171 5516914

E-Mail-Adresse: meldestelle@nullekvw.de

Postanschrift: Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld

Niemand darf wegen einer Beschwerde oder der Weiterleitung an die zuständigen Stellen benachteiligt, diffamiert oder in sonstiger Weise unter Druck gesetzt werden.

 

Interventionsleitfaden

Aufarbeitung

Das Geschehen ist geschützt zu dokumentieren und alle Maßnahmen müssen achtsam, nachvollziehbar und geregelt ablaufen.

Durch die Hinzuziehung von außenstehenden Fachkräften wird ein erweiterter Blick auf das Geschehene ermöglicht. Es soll dabei helfen, Fehlerquellen zu identifizieren, Sicherheit zu steigern, Vorfälle zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit aller Mitarbeitenden nachhaltig wiederherzustellen.

Den Rechten der Betroffenen und Beschuldigten ist Rechnung zu tragen. Ein respektvoller Umgang mit allen Beteiligten ist sicherzustellen. Hilfsangebote sollen angeboten werden und alle darin unterstützt werden, das Geschehene zu verarbeiten. Die beschuldigte Person soll angehört werden. Bei Erhärtung der Verdachtsmomente oder unmittelbar in besonders schweren Fällen werden strafrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen.

Rehabilitierung

Im Falle eines unbegründeten Verdachts oder nach unbegründeter Beschuldigung sind geeignete Rehabilitierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen sind im Kreis derer durchzuführen, denen der ungerechtfertigte Verdacht bekannt wurde und sollen auch bei Vermutungsäußerungen, die nicht aufklärbar sind, weil Aussage gegen Aussage steht, greifen. Dieser Prozess ist durch die Vertrauensperson zu begleiten.

Evaluation & Monitoring

Dieses Schutzkonzept wird vom Presbyterium beschlossen und gilt für alle Bereiche der Evangelischen Kirchengemeinde Ochtrup-Metelen. Es soll stets auf dem aktuellen Stand sein und wird bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, evaluiert und ggf. angepasst.