Freitag, 29. Oktober 2021

„3-G-Regel“ für Gottesdienst und Gemeindeveranstaltungen

Seit Freitag, 20.8.2021, gilt in NRW eine neue CoronaSchutzVerordnung Diese soll fortlaufend dem Infektionsgeschehen entsprechend überprüft und ggf. angepasst werden.

Lesefassung: (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf).

Sie gibt uns als Gemeinde weitgehende Gestaltungsfreiheiten zurück.

Für den Gottesdienstbesuch und die Teilnahme an Veranstaltungen im Gemeindehaus gilt die „3-G-Regel“: Man muss geimpft, genesen oder getestet sein. Um das kontrollieren zu können, muss jeder Besucher und jede Besucherin vor der Teilnahme einen Nachweis vorzeigen. Schüler und Schülerinnnen gelten als gestestet. Ab 15 Jahre ist die Vorlage des Schülerausweises nötig. Eine Anwesenheitsliste ist nicht mehr notwendig.

Die Maske wird beim Betreten und Verlassen der Kirche und des Gemeindehauses getragen. Es ist kein Mindestabstand mehr nötig. Singen ohne Maske ist in dem Fall möglich, dass alle Anwesenden geimpft, genesen oder PCR-getestet sind, sonst mit Maske.