Freitag, 20. April 2012 Schlagwörter: ,

Abendmahl mit Kindern – in unserer Gemeinde erwünscht

Dürfen getaufte Kinder, die noch nicht konfirmiert sind, am Abendmahl teilnehmen?
Diese Frage werden sich einige Gemeindeglieder stellen, wenn sie am 30.6. in Metelen und am 1.7. in Ochtrup am Gottesdienst teilnehmen und erleben, dass die Gruppe der „konfi-kids“ das Abendmahl mitfeiert.

Führt man sich vor Augen, wie sich die Abendmahlspraxis historisch entwickelt hat, wird man gute Gründe entdecken, dass getaufte Kinder auf die Teilnahme am Abendmahl vorbereitet werden, so wie das in der Gruppe der „konfi-kids“ geschieht.

In der Alten Kirche, in der Erwachsenentaufe die Regel war, nahmen in der Regel Erwachsene am Abendmahl teil. Bereits Anfang des 2. Jahrhunderts bürgerte sich zusammen mit der Säuglingstaufe auch die Säuglingskommunion ein, da niemand von der als heilsnotwendig verstandenen Gnade ausgeschlossen werden sollte, die Christus im Abendmahl schenkt. Fast 1000 Jahre blieb es dann Brauch, Säuglinge und kleine Kinder zum Abendmahl mitzunehmen. Im Jahr 1054 spaltete sich die Kirche in eine Ost- und Westkirche. Danach liefen die Entwicklungen auseinander. Im Osten, in der orthodoxen Kirche, wurde der alte Brauch bis heute beibehalten. Bereits Säuglinge empfangen unmittelbar nach ihrer Taufe und ohne vorherige Unterweisung das Abendmahl. Der silberne Löffel, bei uns noch als Taufgeschenk verbreitet üblich, dient dabei als liturgisches Gerät. In der Westkirche, also gewissermaßen „bei uns“, lief die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. 1215 wurden durch einen Beschluss des IV. Laterankonzils die Kinder vom Abendmahl ausgeschlossen. Man ging davon aus, dass eine Teilnahme an der Kommunion erst nötig ist, wenn Kinder beginnen, gut und böse unterscheiden zu können und damit aktiv sündigen. Diesen Beginn legte man auf das 7. Lebensjahr fest. Die Ehrfurcht vor den gewandelten Elementen führte zu weiterer Anhebung des Erstkommunionsalters auf 12-14 Jahre. Die Taufe als entscheidendes Zulassungskriterium trat deutlich in den Hintergrund. Die Reformatoren haben an der damals üblichen Altersgrenze nichts geändert, obwohl sie inhaltlich heftige Kritik an der römischen Abendmahlslehre (Wandlung, Opfer) übten. Da die Bildungsverhältnisse in der Reformationszeit z.T. katastrophal waren, legten Luther und Calvin großen Wert auf die kirchliche Unterweisung und Unterrichtung der Gemeinde, woraus unser heutiger Konfirmandenunterricht entstand. Besonders in der Zeit der Aufklärung verstärkte sich die Tendenz, dass intellektuelles Wissen sowie „Bußfähigkeit“ zu weiteren Vorbedingungen für die Abendmahlsteilnahme wurden.

Abendmahl mit Kindern in Gronau

Es ist vor allem eine Bibelstelle, auf die man sich dabei beruft: 1. Kor. 11, 27. Paulus warnt die Gemeinde davor, das Abendmahl „unwürdig“ zu nehmen. Die Frage ist, was unter „Würdigkeit“ zu verstehen ist. Gemeint ist weniger die persönliche Prüfung eines jeden einzelnen, ob er Sünden begangen hatte, sondern Paulus bezieht seine Mahnung auf Spaltungen in der Gemeinde von Korinth. Es gab verschiedene Gruppen in der Gemeinde, die auch im Abendmahl nicht mehr zueinander fanden. Pauls will mahnen: Da, wo die Gemeinschaft untereinander nicht mehr gelebt und eingehalten wird, steht die Gemeinschaft mit Christus auf dem Spiel und wird das Abendmahl unwürdig vollzogen.
Diese Mahnung richtet sich also an die Erwachsenen der Gemeinde und ist nicht dazu bestimmt, Kinder von der Teilnahme am Abendmahl auszuschließen.

Die Weisung Jesu, Kinder nicht auszuschließen (Mk.10, 14) sollten wir für unser gesamtes Leben in der Gemeinde und damit auch für die Feier des Abendmahls beherzigen. „Denn ein Brot ist‘s. So sind wir viele ein Leib, weil wir alle an einem Brot teilhaben“ (1. Kor.10,17).

— Imke Philipps
Unter Verwendung einer Vorlage aus der rheinischen Landeskirche.